| |
MEIN NAME IST CLAUDIUS BECKMANN. ICH BIN
FREISCHAFFENDER ARCHITEKT!
... aber was genau ist eigentlich ein freischaffender Architekt?
Wie sehen seine Aufgaben und Pflichten aus? Welche Kosten entstehen
durch die Beauftragung eines Architekten? Diese und weitere Fragen
versuche ich in diesem Bereich zu klären.
- Was ist ein freischaffender
Architekt?
- Was leistet ein freischaffender Architekt ?
- Wie genau arbeitet ein freischaffender Architekt?
- Thema Kosten: Wie wird der freischaffende Architekt
honoriert?
- Macht sich das Architektenhonorar eigentlich bezahlt?
- Haftung: Wie haftet der freischaffende Architekt?
- Was kann der Auftraggeber noch vom Architekten
erwarten?
- Wie arbeitet man mit einem Architekten zusammen?
- Thema Kosten: Profitiert der Architekt von den steigenden Baupreisen?
- Eigenleistung: Was gilt es zu beachten?
- Wie sieht es mit Wartung und Pflege aus?
- Aufgabengebiete: Welches sind im Einzelnen die
Aufgaben des Architekten?
Was
ist ein freischaffender Architekt?
Der Freischaffende Architekt besitzt eine
universelle Ausbildung und ist in die Architektenliste bei der Architektenkammer
eingetragen. Hohe Sachkenntnis durch ein fachübergreifendes Studium
und ständige Weiterbildung stellen sicher, dass die Bauaufgabe unter
Beachtung der rechtlichen Vorschriften wie Landes-Bauordnung, Bundesbaugesetz,
Vorschriften, Auflagen etc. eingehalten werden.
Was leistet ein freischaffender
Architekt ?
Freischaffende Architekten sind unabhängig
und ausschließlich ihrem Bauherrn verpflichtet.
Beratung und Organisation des Bauablaufs gewährleisten, dass mit
Hilfe von Kreativität und Wissen die Planung in Übereinstimmung
mit den Regeln der Technik und den fachplanerischen Belangen ( z.
B. Statik & Haustechnik) in handwerklicher Leistungen auf der Baustelle
umgesetzt wird. Freischaffende Architekten sind verpflichtet, das
Objekt wirtschaftlich, energiebewusst und auf lange Nutzungsdauer
ausgelegt durchzuführen und sämtliche Kosten transparent zu halten.
Dem Bauherrn gibt dies individuelle Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten
sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase. Gerade
dies unterscheidet freischaffende Architekten von Bauträgern, Fertighausherstellern
oder Generalunternehmern bzw. Generalübernehmern.
Wie genau arbeitet ein
freischaffender Architekt?
Die Planung wird im intensiven Kontakt mit
dem Bauherrn entwickelt und mit den beteiligten Behörden abgestimmt.
Das Bauvorhaben wird bis zur endgültigen Fertigstellung und - falls
gewünscht - darüber hinaus betreut. Ausarbeitung der Genehmigungs-
und Ausführungsplanung, Aufstellung der Leistungsverzeichnisse für
die einzelnen Gewerke und Beratung bei der Auftragsvergabe, sind
Schritte vor Baubeginn. Überwachen der handwerklichen Leistungen
mit Qualitätskontrolle der eingebauten Materialien sowie Überprüfen
der Rechnungen, ein von Dritten (ausführende Unternehmer) unabhängiger
Sachwalter des Bauherrn, sichern den gewünschten Erfolg.
Thema Kosten: Wie wird
der freischaffende Architekt honoriert?
Das Honorar ist nicht Gewinn, sondern Umsatz
und wird i. d. Regel nach festen Sätzen der Gebührenordnung (HOAI),
entsprechend der nachgewiesenen anrechenbaren Kosten des Bauwerks
ermittelt. Diese Transparenz bietet dem Bauherrn Sicherheit und
ist Grundlage für die Unabhängigkeit der freischaffenden Architekten.
Macht sich das Architektenhonorar
eigentlich bezahlt?
Für einen geringen Teil der Gesamtherstellungskosten
erhält der Bauherr das gesamte "Know-how" nämlich alles, was der
Architekt an Erfahrung, Praxis, Organisationstalent, Koordinationsvermögen,
technischem Wissen, künstlerischer Intuition, Materialwissen und
Behördenumgangsroutine zu bieten hat.
Haftung: Wie haftet der
freischaffender Architekt?
Freischaffende Architekten haften für alle
von Ihnen zu vertretende Fehler. Dies sind Personen- und Bauschäden.
Dem Bauherrn gegenüber muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
in ausreichender Höhe nachgewiesen werden. Dies dient der Absicherung
beider Seiten. Eine Haftpflichtversicherung kann sich nicht durch
Insolvenz von Ihren Verpflichtungen befreien.
Was kann der Auftraggeber
noch vom Architekten erwarten?
Grundstückssuche- und Beurteilung, Finanzierungs-
und Steuerhinweise im Zusammenhang mit dem konkreten Projekt. Mitwirkung
beim Einholen von Nachbarunterschriften. Teilnahme an Bürgerversammlungen,
Auseinandersetzung mit Bürgerinitiativen, Abstimmen der Bauherrenwünsche
bei Ämtern, Gespräche mit Beamten, Stadträten, Abgeordneten. Organisieren
des Richtfestes, Verkaufsexposés und weiter Dienstleistungen
wie z.B. Energieberatung.
Wie arbeitet man mit einem
Architekten zusammen?
Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag
ab, der Rechte und Pflichten beider Partner eindeutig regelt. Gehen
Sie dabei von realistischen Baukosten aus. Die als Rechtsordnung
der Bundesregierung verbindlich vorgeschriebene Honorar-Ordnung
(HOAI) regelt den Honoraranspruch des Architekten. Lassen Sie dem
Architekten genug Zeit zur Planung. Freunden Sie sich mit der Entwurfsidee
an, lassen Sie sich die Intentionen erklären. Ändern Sie nichts
mehr, wenn der Bauplan eingereicht ist. Ein großer Teil aller Fehler
und Kostensteigerungen am Bau resultiert aus Folgen nachträglicher
Änderungen. Beraten Sie mit dem Architekten zusammen die Firmenauswahl.
Thema Kosten: Profitiert
der Architekt von den steigenden Baupreisen?
Nein. Denn seine eigenen Kosten stiegen in
der Vergangenheit stets schneller als sein Honorar. Ein Architekturbüro
arbeitet heutzutage mit modernsten technischen Mitteln. Auch hat
der Architekt während der Bauplanung keinerlei Vorteile, wenn sich
die Baukosten erhöhen, denn er erhält seine Vergütung für die Entwürfe
nach seiner Kostenberechnung. Die Ausführungsplanung und die Ausschreibungen
werden nach dem Kostenanschlag auf der Grundlage der Firmenangebote
honoriert und nur die Bauleitung nach den tatsächlichen Kosten.
Außerdem verringern sich die Honorarsätze durch die in der HOAI
eingebaute Degression mit den steigenden Kosten.
Eigenleistung: Was gilt
es zu beachten?
Wenn Sie die Baukosten durch Einsatz Ihrer
eigenen Kraft einsparen wollen, wählen Sie nur solche Arbeiten aus,
die Sie im Umfang und von den vorausgesetzten Fachkenntnissen auch
bewältigen können. Eigenleistungen sollten immer vorher mit den
finanzierenden Kreditinstituten sowie mit dem Architekten abgestimmt
werden. Es gilt ein Leistungs- und Haftungsausschluss des Architekten
für Eigenleistungen, die der Bauherr selbstverantwortlich übernimmt,
außer es werden hier besondere Vereinbarungen getroffen.
Wie sieht es mit Wartung
und Pflege aus?
Die Langlebigkeit eines Hauses hängt außer
von der Bauqualität wesentlich von einer guten regelmäßigen Pflege
und Instandhaltung ab. Das gilt auch schon für die ersten Wohnmonate.
Jeder Neubau hat Restfeuchtigkeit. Die aus dem Wasseranteil der
verwendeten Baumaterialien (Beton, Estrich, Mörtel, Putz etc.) resultiert.
Damit sich an Wänden und Decken infolge der anfänglichen hohen Luftfeuchtigkeit
kein Schimmel bilden kann, sollte täglich mehrere Male für je 5-10
Minuten mit weit geöffneten Fenstern gelüftet werden. Fällt Ihr
Einzug in die Wintermonate, so ist es wichtig alle Räume gleichmäßig
zu beheizen. Feuchtigkeitsschäden in der Anfangszeit sind meistens
auf ein falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten zurückzuführen,
dass seine Ursache häufig in einem falsch verstandenen Kostenbewusstsein
hat. Zur guten Belüftung der Wände ist es sinnvoll, die Möbel (auch
Bilder & Gardinen) anfangs noch nicht direkt an die Wände zustellen.
Aufgabengebiete: Welches
sind im Einzelen die Augaben des Architekten?
Grundsätzlich umfaßt
natürlich die klassischen Aufgaben eines Architekten jede Art von
Service und Beratung rund um das Baugewerbe.
Grundlagenermittlung
Der Architekt klärt zusammen mit
dem Auftraggeber die Aufgabenstellung. Möglichst genaue Zielvorstellungen
des Auftraggebers erleichtern ihm die Arbeit.
Vorplanung
Hier werden die Ergebnisse der Grundlagenermittlung
mit den Wünschen des Auftraggebers in Einklang gebracht. Ein Planungskonzept
mit verschiedenen Lösungsmöglichkeiten wird erarbeitet und erste
Skizzen werden dem Auftraggeber vorgestellt. Während der Vorplanung
kann zusätzlich eine Bauvoranfrage erstellt werden, welche die grundsätzliche
Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ermittelt. Am Ende der Vorplanung
erfolgt eine Kostenschätzung.
Entwurfsplanung
Hat sich dann der Auftraggeber für eine
Vorplanung entschieden, so beginnt die stufenweise Durcharbeitung
des Planungskonzeptes. Andere Fachleute, wie z. Bsp. Statiker, werden
mit einbezogen und erste Verhandlungen mit den zuständigen Behörden
finden statt.
Genehmigungsplanung
Der Entwurf wird in eine für die Bauaufsichtsbehörde
genehmigungsfähige Form gebracht. Sämtliche Auflagen, Bestimmungen
und Vorgaben werden sowohl zeichnerisch als auch rechnerisch berücksichtigt.
Die für das Baugesuch geforderten Formulare werden ausgefüllt. Das
gesamte Paket wird eingereicht und in Absprache mit dem Bauaufsichtsamt
auf Vollständigkeit überprüft.
Ausführungsplanung
Nach den Ausführungsplänen wird gebaut. Sie
beinhalten alle notwendigen Informationen für die Arbeit der unterschiedlichen
Gewerke (Handwerker), in Absprache mit den Fachingenieuren. Wesentliche
Details werden gezeichnet. Die Auflagen der Bauaufsicht werden mit
berücksichtigt.
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
Für die Auftragsvergabe an die Firmen wird
eine Mengenermittlung und eine genaue Leistungsbeschreibung der
tatsächlichen Arbeiten in einer Ausschreibung zusammengefasst. Hiermit
werden Angebote bei unterschiedlichen Firmen eingeholt und diese
dann durch Preisspiegel geprüft und bewertet. Der Architekt berät
den Bauherrn bei der Auftragsvergabe. Danach wird unter Berücksichtigung
der vergebenen Auftragssummen der Kostenanschlag zusammengestellt.
Objektüberwachung
Sämtliche Ämter, Behörden und Versorgungsträger
werden über das Bauvorhaben informiert. In der Phase der Bauleitung
steuert und kontrolliert der Architekt den Bauablauf- und Fortschritt.
Er überwacht die Arbeiten der einzelnen Gewerke, koordiniert die
ausführenden Firmen und kontrolliert die Einhaltung des Zeitplanes.
Er prüft alle eingehenden Rechnungen, überwacht die Beseitigung
etwaiger Mängel bei der Bauausführung und erarbeitet die Kostenfeststellung
auf Grundlage der abgerechneten Unternehmerleistungen.
Objektbetreung und Dokumentation
Vor Ablauf der Gewährleistungsfristen, und
vorher in mindestens jährlichem Abstand, findet eine Objektbegehung
statt. Der Architekt veranlasst die Behebung eventuell festgestellter
Mängel. Bei der Freigabe von Sicherheitsleistunegn wird mitgewirkt.
Eine Dokumentation der Gwährleistungsansprüche wird erstellt.
Sämtliche Baudaten werden sowohl zeichnerisch als auch rechnerisch
aktualisiert.
Besondere Leistungen
-
Bestandaufnahme
- Grundstücks- & Immobilienbeurteilung
- Zeit- und Organisationspläne
- Finanzierungs- und Steuerhinweise
- Teilnahme an Bürgerversammlungen / Auseinandersetzung mit Bürgerinitiativen
- Gespräche mit Beamten, Stadträten, Abgeordneten
- Energieberatung
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Objektbeschreibung
- Zahlungspläne erstellen
- Projektsteuerung
- Beratung jeder Art im Bausektor
- Ausrichten des Richtfestes bzw. des Einweihungsfestes
- Projektentwicklung
- Abgeschlossenheits- & Teilungserklärungen
- Denkmalpflege, Restaurierung
- Facility Management
- Sanierungs- & Renovierungskonzepte
- Konzept zur Wertsteigerung einer Immobilie
- Mitwirkung bei der Einholung von Nachbareinverständnissen
- Verkaufesexposés
- Objektbauzeitdokumentation
- Dokumentation der Gewährleistungsansprüche
- Begutachtung von Baumängeln & Beseitigung
- Projektsteuerung

nach oben
|